Datenschutzkonforme Webseiten und Social Media Kanäle

Nutzung der Daten zu Statistik- oder Marketingzwecken erfordert Einwilligung der Betroffenen

Die datenschutzkonforme Gestaltung von Webseiten und Social Media Plattformen hat sich seit in Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung stark verändert. Während vor dem Mai 2018 die Vorgaben aus dem Telemediengesetz noch für das Tracking von Benutzeraktivitäten und die Nutzung dieser Daten zu Statistikzwecken eine Widerspruchslösung vorsahen, fordert die Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligung der betroffenen Nutzer.

Dieser Paradigmenwechsel hat enorme Auswirkungen auf den Einsatz von Tracking Tools wie Google Analytics. Wer Tracking-Tools wie Google Analytics einsetzt, die die IP-Adresse des Nutzers für Statistikzwecken auswerten, muss über einen Cookie-Banner die Einwilligung des Nutzers einholen. Gleiches gilt für Custom Audience und Conversion Tracking Tools, die für individuelle und zielgenaue Werbung eingesetzt werden. Ohne Einwilligung der Nutzer ist der Einsatz derartiger Werkzeuge unzulässig.

Was die Einbindung von Social Media PlugIns betrifft, so ist seit Juli 2019 ein Urteil des Europäischen Gerichtshof richtungsweisend: Demnach sind Webseiten-Betreiber, die den „Gefällt mir-/Like-Button“ von Facebook einbinden, für die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in gleicher Weise verantwortlich wie Facebook selbst. Folglich sollten die Betreiber der Webseiten ihre Nutzer vor Erhebung und Übermittlung der Daten an Facebook über die geplante Datenverarbeitung umfassend informieren und deren Einwilligung einholen. 

Weitere Themen, die bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Webseiten von Bedeutung sind, sind die Einbindung von YouTube-Videos oder die Einbindung von Kartendiensten wie beispielsweise Google Maps.

Zu all diesen Themen beraten und unterstützen wir Sie. Bei Bedarf erstellen wir für Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung ebenso wie ein rechtssicheres Impressum.