Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, PIA) – Die DSFA im Sinne des Art. 35 DSGVO (1-tägig)

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Pflicht zur Vornahme einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Verantwortlichen neu ins Datenschutzrecht mit aufgenommen worden.

Besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person, so hat der/die Verantwortliche gemäß Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.

Doch zur konkreten Umsetzung bestehen oftmals noch eine Vielzahl an Fragen: Wann ist eine DSFA notwendig (Schwellwertanalyse), wer muss diese durchführen, wer ist zu beteiligen, was sind die konkreten Inhalte, wie funktioniert eine Risikoanalyse, was sind mögliche Gegenmaßnahmen und in welcher Form muss eine DSFA dokumentiert werden?

In unserem eintägigen Präsenzseminar erhalten Sie eine Einführung in die Grundlagen der Datenschutz-Folgenabschätzung. Die möglichen Methoden zur Durchführung einer DSFA sowie der notwendigen Risikoanalyse werden aufgezeigt und Umsetzungs- sowie Dokumentationsmöglichkeiten anhand aktueller Anwendungsbeispiele praxisorientiert aufgezeigt und in Form eines Workshops aufgearbeitet.

Das Seminar eignet sich insbesondere für Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren/-innen und Interessierte, die die allgemeinen Themen zur Datenschutz-Grundverordnung bereits kennen und ggfls. Aufgaben bei der Durchführung einer DSFA wahrnehmen bzw. zukünftig wahrnehmen wollen oder daran auf irgendeine Weise beteiligt sind.

  • Grundlagen der DSFA (PIA)
  • Abgrenzung zum Informationssicherheitsmanagement
  • Pflichten des/der Verantwortlichen / Zuständigkeiten
  • Vorgehensweise / Methoden der DSFA
  • Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten
  • Praktische Fallbeispiele
  • Besprechung/Diskussion von Risikoanalysen / Schwellwertanalysen

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