Datenschutz für Betriebsräte – Informations- und Mitbestimmungsrechte im Rahmen des Datenschutzes (1-tägig)

Ein Betriebsrat hat u. a. die betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe „... darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“ (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Dies umfasst ebenso die Einhaltung des Datenschutzes bzw. die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergebenden Rechte und Pflichten. Hinzu kommen zahlreiche Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, deren Wahrnehmung ohne die Kenntnis der maßgebenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nur schwer möglich ist. Insbesondere im eigenen Betriebsratsbüro tritt außerdem der eigene Umgang des Gremiums mit personenbezogenen Daten hinzu. Dem Betriebsrat ist es daher dringend angeraten sich im Datenschutz ausreichendes Wissen anzueignen, um angemessen auf die Einführung und Anwendung neuer Technologien reagieren zu können!

In diesem 1-tägigen Seminar werden die wesentlichen Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrates bei datenschutzrelevanten Themen dargelegt. Neben den rechtlichen Grundlagen werden aktuelle Trends, wie Cloud-Computing und die dienstliche Nutzung privater Smartphones (Bring Your Own Device) besprochen und Lösungen durch Betriebsvereinbarungen erörtert. Darüber hinaus werden aber auch die Mitwirkung bei Pflichten des Verantwortlichen (bspw. Datenschutz-Folgenabschätzung) und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Betriebsratsbüro anhand praxisnaher Beispiele sowie aktueller Gerichtsentscheidungen erörtert und miteinander diskutiert.

Das Seminar richtet sich an Betriebsräte. Teilnehmen können außerdem Personen, die im Rahmen ihrer täglichen Arbeit Berührungspunkte mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen des Betriebsrates haben (bspw. Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzkoordinatoren).

Sofern noch keinerlei Kenntnis des Datenschutzes besteht, kann im Einzelfall der Besuch unseres Grundlagenkurses („Grundlagen des Datenschutzes“) sinnvoll sein.

Für die tägliche Arbeit des Betriebsrates kann außerdem das Seminar „Organisation des Datenschutzes“ empfohlen werden.

Sprechen Sie uns gerne an.

  • Datenschutz in der täglichen Praxis der Betriebsratsarbeit
  • Umgang mit personenbezogenen Daten im Betriebsratsbüro
  • Mitbestimmung bei Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätzen und Auswahlrichtlinien
  • Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen (z. B. Videokameras oder Asset-Management-Systemen, Exkurs Cloud Computing)
  • Mitwirkung bei Pflichten des Verantwortlichen (bspw. Datenschutz-Folgenabschätzung)
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen mit datenschutzrechtlichem Bezug (z. B. BV zur Internet- und E-Mail-Nutzung, zum Einsatz von Smartphones oder Bring Your Own Device)
  • Einsichtnahme von Beschäftigtendaten in der Personalabteilung

Beschlussfassung (Teilnahme BR)

Für die Teilnahme als Betriebsrat ist ein Entsendungsbeschluss des örtlichen Betriebsrates notwendig. Die Einladung zu der Betriebsratssitzung muss die Fortbildung als gesonderten Tagesordnungspunkt auflisten. In dem Beschluss müssen das Seminar (Anbieter, Thema, Zeit, Ort und Kosten) und die zu schulenden Betriebsratsmitglieder genau bezeichnet werden. Sodann ist der Arbeitgeber über den Beschluss zu unterrichten.

Hinweis: Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist der Betriebsrat nicht nur dazu berechtigt sondern auch dazu verpflichtet, sich über seine Aufgaben und deren Grenzen fortzubilden (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Sie haben gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Fortbildung, wenn Sie das vermittelte Wissen unter Berücksichtigung der konkreten Situation in ihrem Betrieb sofort oder demnächst benötigen.

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Telefon: +49 421 69 66 32-298
Fax: + 49 421 69 66 32-11
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Dr. Britta Alexandra Mester, Volljuristin
Leiterin Akademie | Senior Beraterin Datenschutz
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Katharina Reeschke
Bildungskoordinatorin
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Brita Stockmann
Bildungskoordinatorin
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