Organisation des Datenschutzes (1-tägig)

Das Datenschutzrecht beinhaltet zahlreiche Pflichten aller beteiligten Akteure. Sowohl Verantwortliche als auch Auftragnehmer*innen müssen nicht nur die Grundsätze des Datenschutzes beachten, sondern die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebende Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) erfüllen. Der/die Datenschutzbeauftragte hat überdies deren Einhaltung zu überwachen bzw. bei deren Umsetzung zu beraten. Damit ist die Beachtung zahlreicher Pflichten verbunden, deren Organisation die Beteiligten nicht selten vor große Schwierigkeiten stellt. Was ist Gegenstand einer Bestandsaufnahme, wie ist eine Verarbeitungstätigkeit zu beschreiben, welche Tätigkeiten unterliegen einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wie sieht eine Richtlinie zur Vorgehensweise bei Datenschutzverletzungen konkret aus und auf welche Art und Weise können Schulungen der Beschäftigten sowie Dokumentationen vorgenommen werden, sind nur einige Fragen, die im Rahmen des Seminars beantwortet werden.

Anhand praxisnaher Beispiele und zahlreicher Übungen wird den Teilnehmenden nicht nur die Umsetzung der zahlreichen Pflichten aufgezeigt und geübt, sondern außerdem die aktive Mitarbeit und die Diskussion untereinander gefördert.

In dem eintägigen Seminar werden den Teilnehmenden die wesentlichen Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung aufgezeigt. Die Teilnehmenden sollen durch die praxisnahen Übungen befähigt werden, die notwendigen Pflichten in der täglichen Arbeit nicht nur zu erkennen, sondern zu deren Umsetzung aktiv beizutragen. Hierzu werden zum einen die wesentlichen Informationsquellen aufgezeigt, zum anderen Hilfsmittel zu deren Umsetzung besprochen und anhand praktischer Beispiele deren Gebrauch geübt.

Das eintägige Seminar eignet sich für alle, die unmittelbar mit der Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten beschäftigt sind. Teilnehmen können Personen, die entweder im Rahmen ihrer täglichen Arbeit Berührungspunkte mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen haben, diese konkret umsetzen (Sachbearbeitung, Abteilungsleitung) oder deren Umsetzung als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzkoordinatoren beraten bzw. überwachen.

Sofern kein Grundwissen im Bereich des Datenschutzes vorhanden ist, kann im Einzelfall der Besuch unseres Grundlagenkurses (Grundlagen des Datenschutzes) sinnvoll sein.

Sprechen Sie uns gerne an.

  • Wesentliche Pflichten des Datenschutzes
  • Organisation des Datenschutzes
  • Nutzung/Finden von Informationsquellen
  • Inhalt und Umsetzung von Bestandsaufnahmen
  • Umsetzung von Dokumentationspflichten (Nutzung von Hilfsmitteln, bspw. Datenschutzmanagementsysteme)
  • Schulung/Sensibilisierung/Unterweisung der Beschäftigten
  • Erarbeitung von datenschutzrechtlichen Richtlinien (bspw. für Meldepflichten von Datenschutzverletzungen, Verschwiegenheitsverpflichtungen usw.)

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Katharina Reeschke
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