Sozialdatenschutz für Behörden – Jobcenter, Jugend- und Sozialämter sowie für andere Behörden (1-tägig)

Öffentliche Stellen arbeiten täglich mit einer Vielzahl personenbezogener Daten, die dem Sozialgeheimnis des § 35 SGB I unterliegen. Das Sozialgesetzbuch X enthält überdies für die Verarbeitung der Sozialdaten (§§ 67 ff. SGB X) spezielle Regelungen zu einzelnen Datenverarbeitungen und -übermittlungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich darüber hinaus der Herausforderung ausgesetzt, je nach Aufgabenerfüllung weitere Besonderheiten zu beachten, etwa:

  • §§ 50 ff. SGB II für Jobcenter;
  • §§ 61 ff. SGB VIII für Jugendämter;
  • Leistungen nach dem AsylbLG;
  • Tätigkeiten der Betreuungsbehörden.

So müssen sich alle Beteiligten nicht selten die Frage stellen: Welche Vorschriften sind für welche Tätigkeiten anzuwenden? Welche Informationen darf ich in welchem Fall mit anderen Stellen austauschen? Welche Informationen darf ich Angehörigen erteilen, insbesondere bei Sprachschwierigkeiten? Was darf in die Akte, wenn ich damit meinen Kolleginnen und Kollegen wichtige Informationen zur Verfügung stelle?

Dieses eintägige Seminar zum Sozialdatenschutz geht auf die individuellen Anforderungen und Rechtsbereiche des jeweiligen Fachbereichs von Behörden ein, indem zunächst die allgemeinen Grundlagen des Sozialdatenschutzes vermittelt werden, um dann in einem zweiten Teil des Seminars die jeweiligen Besonderheiten herauszuarbeiten. Bei ausreichenden Anmeldungen und verschiedenen Aufgabenbereichen der Teilnehmergruppe, werden hierzu am Nachmittag ggf. die jeweiligen Besonderheiten in gesonderten Kleingruppen vermittelt, gemeinsam diskutiert und die erarbeiteten Ergebnisse am Ende der gesamten Gruppe zusammenfassend vorgestellt.

Das Seminar eignet sich für alle, die mit der Verarbeitung von Sozialdaten befasst sind. Teilnehmen können außerdem Personen, die entweder im Rahmen ihrer täglichen Arbeit Berührungspunkte mit Fragestellungen dieser Art haben oder deren Umsetzung als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzkoordinatoren beraten bzw. überwachen.

Grundkenntnisse sind nicht erforderlich.

Sofern Sie das Seminar als Inhouse-Schulung wünschen, beachten Sie bitte unsere Hinweise unter: Seminar nach Wunsch

In diesem Fall werden verstärkt die örtlichen Besonderheiten, Dienstanweisungen, Zuständigkeiten (z. B. Bevollmächtige Person für Anfragen der Polizei und Staatsanwaltschaft nach § 68 SGB X) mit Ihnen abgestimmt. Das Seminar kann auch in bestehende Fortbildungsprogramme des Landes (der Kommune) eingebunden werden und richtet sich dann an den von Ihrer Behörde vorgegebenen Teilnehmerkreis.

  • Grundlagen des Sozialdatenschutzes
  • Regelungen zur Verarbeitung gemäß den §§ 68 ff. SGB X
  • Weitergabe von Daten an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen
  • Informationsaustausch zwischen Kolleginnen und Kollegen einer Behörde
  • Individuelle Besonderheiten, je nach Teilnehmerkreis: 
    • §§ 50 ff. SGB II für Jobcenter
    • §§ 61 ff. SGB VIII für Jugendämter (bspw. Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft; besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe)
    • Leistungen nach dem AsylbLG (Anwendbarkeit Sozialdatenschutz)
    • Tätigkeitsbereich der Betreuungsbehörden

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