Verarbeitung Personaldaten

Beschäftigtendaten im Unternehmen

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und den berechtigten Interessen der Daten verarbeitenden Stellen. Mithin bestimmt das Datenschutzrecht, wer für welche Zwecke und in welchem Umfang personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit Beschäftigtendaten ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG.

Hiernach dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

Daten bzw. Dokumente dürfen nicht unverhältnismäßig lange gespeichert bzw. aufbewahrt werden. Gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, sofern sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Daneben bestehen zahlreiche bereichsspezifische Regelungen,  die spezielle Festlegungen zur Datenverarbeitung enthalten.

Von zentraler Bedeutung ist der Zweckbindungsgrundsatz, wonach personenbezogene Daten nur für die Zwecke verarbeitet werden dürfen, für die sie zuvor erhoben worden sind. Nachträgliche Zweckänderungen sind nur zulässig, wenn diese mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sind oder erneut durch eine Rechtsvorschrift oder durch eine Einwilligung des Betroffenen legitimiert werden. Ergänzend hierzu sollte der Grundsatz der Datenminimierung beachtet werden. Demnach müssen personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.