Compliance – Lösungen und Standards
Wir stehen für Sie als Ansprechpartner in allen Compliance-relevanten Fragestellungen zur Verfügung. Daneben führen wir die Incentivierung / Sensibilisierung sowie Schulungen und Prüfungen durch. Auch begleiten wir Sie bei externen Audits, Due-Diligence-Prüfungen und Business-Partner-Screenings.
Wir übernehmen für Sie die Aufgabe des Geldwäschebeauftragten i. S. d. § 7 GwG. Als formal bestellter Geldwäschebeauftragter berichten wir der Geschäftsführung und werden bei der BaFin gemeldet.
Due Diligence und Geschäftspartnerscreening
Wir begleiten Sie bei der Due-Diligence-Prüfung und dem Geschäftspartnerscreening. Due Diligence ist die Bewertung eines Unternehmens hinsichtlich seiner steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, beispielsweise im Falle eines Unternehmenskaufs. Es geht insbesondere um die Bewertung von Risiken. Durch eine angemessene Due-Diligence-Prüfung soll verhindert werden, dass sich ein prosperierendes Unternehmen bestandsgefährdende Risiken durch den Kauf einer „angeschlagenen Firma“ ins Boot holt (wir kennen dies unter dem Stichwort: „Die Katze im Sack“ oder das „Kuckucksei“). Ein Geschäftspartnerscreening ist immer dann erforderlich, wenn man sicherstellen muss, dass sich die eigenen Geschäftspartner redlich verhalten und sich an geltendes Recht halten.
Wie wir bei der Prüfung vorgehen:
1. Wir identifizieren die speziellen Risiken für Ihr Unternehmen. Diese ergeben sich aus der Unternehmensstruktur, der Branche und den relevanten Märkten.
2. Im nächsten Schritt führen wir eine Risikoanalyse durch. Die Erkenntnisse aus dem ersten Schritt werden nun mit den aktuellen Compliance-Gesetzen abgeglichen und angepasst. Wir werden in dieser Phase den Compliance-Beauftragten Ihres Unternehmens in den Prozess miteinbeziehen. Das bietet zusätzlich die Möglichkeit, die Compliance-Organisation im Unternehmen unter die Lupe zu nehmen und Verbesserungen vorzunehmen.
3. Zuletzt werden wir die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungen auswerten.
Sabotageschutzbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die Aufgabe des Sabotageschutzbeauftragten i. S. d. § 3a Abs. 2 SüG. Als Sabotageschutzbeauftragte erstellen wir die Sicherheitsakte und begleiten die Unternehmensanträge zur Sicherheitsüberprüfung.
Aufgaben und Fähigkeiten eines Compliance Officers
Bei der Bestandsaufnahme prüfen wir bestehende Regelwerke, das u. U. bereits existierende Compliance-Managementsystems und die einzelnen Abteilungen, die im Rahmen des Compliance geprüft werden müssen und zum Compliance-Risikobereich gehören. Die Bestandsaufnahme dient der Feststellung der Ist-Zustandes, damit dann Lücken geschlossen und strukturelle Risiken beseitigt werden können.
Wir erstellen mit Ihnen zusammen verbindliche Regelwerke für Ihr Unternehmen, beispielsweise wie mit Geschenken und Einladungen umzugehen ist, Richtlinien zur Buchprüfung und dem Zahlungsverkehr, Verpflichtungserklärungen zur Verschwiegenheit (Geschäftsgeheimnis).
Compliance-Managementsystem (CMS)
Wir bieten die Möglichkeit, ein bewährtes Compliance-Managementsystem zu nutzen, mit dem sich nicht nur bestehende Strukturen erfassen und bewerten lassen, sondern auch Prüfsysteme installiert werden können.
Die CMS Elemente:
Weitere Informationen zu unserem Datenschutz-Managementsystem (inkl. Modul Compliance) finden Sie hier: